Neues vom RT Wolf
Das Thema Wolf prägt derzeit, insbesondere im ländlichen Raum, die politische Debatte in Schleswig-Holstein. Mit Erteilung einer Genehmigung zur Entnahme des Problemwolfs in Pinneberg und fast täglichen Wolfsangriffen auf Schafe in Dithmarschen, hat die Diskussion jüngst einen neuen Höhepunkt erreicht. Das Land ist daraufhin tätig geworden und hat die Kreise Segeberg, Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen zu sog. Wolfspräventionsgebieten erklärt.
Was das für die Tierhalter bedeutet, wurde uns am Freitag, den 15.02.2019, beim Runden Tisch „Wolf“ erklärt.
Es gibt verschiedene Gründe, ein Wolfpräventionsgebiet auszuweisen:
1.) Residente Wölfe: Wölfe die sich für mind. 6 Monate in einer Region aufhalten.
2.) Residente Wolfspaare
3.) Wolfsrudel
4.) Rissserien: Wölfe die (noch) nicht resident sind, aber offensichtlich dazu neigen, vorrangig Nutztiere zu erbeuten. Kriterium: Wölfe, die in einer Region innerhalb von 10 Tagen mehr als 6 Mal Nutztiere erbeuten.
Hintergrund hierfür ist wiederrum die Landesrichtlinie zur Entschädigung von Wolfsschäden, die bereits existiert und nunmehr zum 15. März geändert werden soll. Schäden durch Wolfsrisse sollen demnach zu 100 % entschädigt werden, sofern die betroffenen Schäfer bzw. sonstigen Tierhalter zumutbare Präventionsmaßnahmen, wie insbesondere das Aufstellen der vom Land kostenlos zur Verfügung gestellten Zäune, ergriffen haben.
In den o.g. Wolfspräventionsgebieten werden folgende Herdenschutzmaßnahmen empfohlen:
- Flexinetz: Höhe 1,05 -1,08 m. Stromspannung mind. 3.500 V in allen stromführenden Zaunteilen.
- Litzenzäune: Höhe 1,0 m, Litzenzahl 4 (1. Litze nicht mehr als 20 cm vom Boden entfernt, die restlichen 3 Litzen auf die verbleibende Zaunhöhe verteilt. Stromspannung mind. 3.500 V in allen stromführenden Zaunteilen.
- Festzäune: Sind Nutztiere durch einen Festzaun gesichert, beispielsweise durch einen Wild- oder Knotengeflechtzaun, ist es wichtig, dass der Zaun eine Mindesthöhe von 120 cm vorhält, einen guten Bodenschluss hat und intakt ist. Um einen Festzaun wolfssicher zu gestalten ist es wichtig, diesen mit einem Untergrabeschutz zu versehen. Hierfür gibt es drei praktikable Möglichkeiten:
-
Eine oder zwei stromführende Drahtlitzen (mind. 3000V, besser 5000V) werden in 20 cm Abstand zum Boden mit Hilfe von Ringisolatoren (Stiellänge 10 cm) an der Außenseite des Zaunes angebracht.
-
Das Knotengeflecht wird mit Bindedraht am stehenden Zaun verbunden und in 80-100 cm Breite nach außen flach am Boden ausgelegt und mit Erdankern befestigt.
-
Bei Neuzäunungen kann der Zaun 40-50 cm tief in den Boden gesetzt werden. - Zaunhöhen von 1,20 gemäß BfN/DBBW- Empfehlungen werden ebenfalls finanziell gefördert.
Diese Herdenschutzmaßnahmen werden zu 100 % gefördert. Dabei werden die Anträge von Schaf- und Ziegenhaltern nach unterschiedlichen Kriterien unterschiedlich schnell berücksichtigt.
Priorität 1: - Schafhalter mit 500 Mutterschafen und mehr
- Herdbuchzüchter
- Schafhalter, die auf bestimmten Flächen von einem Wolfsübergriff direkt betroffen sind.
Priorität 2: - Schafhalter mit 100 bis 499 Mutterschafen
Priorität 3: - Schafhalter mit 1 bis 99 Mutterschafen
Alle Schafhalter in den Wolfspräventionsgebieten, egal unter welche Priorität sie fallen, müssen einen Antrag stellen, um bei einem Wolfsriss entschädigt zu werden. Je nach Prioritätsstufe dauert die Lieferung des wolfssicheren Zaunes unterschiedlich lang (es werden also erst die Schafhalter mit der Prirorität 1 abgearbeitet, dann 2 usw.). Eine Entschädigung wird aber in dem Moment bezahlt, wenn der Antrag beim MELUND eingegangen ist.
In den Gebieten, die zur Zeit nicht als Wolfspräventionsgebiete ernannt wurden, gelten die bisherigen Regelungen zur Einzäunung und Entschädigung.
Von Seiten des Schafzüchterverbandes wurde mit großem Nachdruck darauf hingewiesen, dass das Aufstellen der Zäune für die Betriebe schlicht nicht leistbar ist. Es muss daher auch zwingend eine Förderung der Arbeitskraft, um diese Aufgabe zu bewältigen, erfolgen. Von Seiten der Behördenvertreter wurde mitgeteilt, dass der rechtliche Rahmen dies angeblich nicht hergeben würde. Die Schäfer müssten einen substanziellen Eigenbeitrag zur Wolfsprävention leisten. Dies schreibe das Europarecht vor. Die Eigenleistung würde insofern in der Arbeitsleistung beim Aufstellen und Unterhalten der Zäune gesehen werden. Zwar gibt es Bestrebungen auf EU-Ebene durch eine Mutterschafprämie den Mehraufwand für das Aufstellen der Zäune monetär auszugleichen, diese Diskussionen befinden sich derzeit aber noch in einem frühen Stadium.